Verwaltungsrecht
- Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat
Deutschland ist ein stark reglementierter Wirtschaftsstandort. Das bedeutet, dass Bürger, Unternehmen und Institutionen auf vielfältige Weise mit dem Staat in Berührung kommen. Fast zwangsläufig ergeben sich aus den exekutiven Rechtsverhältnissen Spannungspunkte, die einer juristischen Klärung bedürfen, insbesondere, wenn Betroffene in der Ausübung ihrer vermeintlichen Rechte beeinträchtigt werden.
Speziell das noch häufig latent vorhandene „Gefühl“, gegen den Staat nichts erreichen zu können, stellt sich als falsch heraus, wenn man sich auf die professionelle Unterstützung einer im Verwaltungsrecht erfahrenen Anwaltskanzlei verlässt.
Unter dem Verwaltungsrecht wird das Recht exekutiven Staatsverwaltung zusammengefasst. Es ist damit ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Der einzelne Bürger wird durch seine Rechtsbeziehungen zum Staat davon betroffen. Darüber hinaus regelt es auch die Funktionsweise der Verwaltungsinstitutionen und ihr Verhältnis zueinander. Das Verwaltungsrecht wird üblicherweise in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht unterteilt. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht u.a.).
Wir betreuen unsere Mandanten in allen Belangen des Verwaltungsrechts, unter anderem in folgenden Bereichen:
- Öffentliches Baurecht
- Raumordnungsrecht
- Planungs- und Denkmalschutzrecht
- Vergaberecht
- Umweltrecht
- Kommunalrecht
- Beamtenrecht
- Subventionsrecht
- Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht
- Versammlungsrecht
- Ausländerrecht
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.