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Verkehrsrecht

Eine oft verschiedene Rechtsgebiete zugleich betreffende Angelegenheit

Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Sachverhalte der juristischen Klärung.

Zivilrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Versicherungsrecht haken in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten oft ineinander und üben nicht zu unterschätzende Wechselwirkungen aufeinander aus.

Häufige Fragestellungen, die einen juristischen Beistand erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis hin zu Fragen, wann eine Verkehrsordnungswidrigkeit und wann eine Verkehrsstraftat vorliegt.

Insbesondere dann, wenn es beispielsweise um eine Trunken-heitsfahrt geht, sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand gegenüber den Ermittlungsbehörden äußern; denn schließlich kann der Führerschein auf dem Spiel stehen.

Fordern Sie Ihr gutes Recht ein

Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten.

Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten.

So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt. Dies zu Lasten des Unfallgeschädigten mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe.

Das forcierte Auftreten der unfallgegnerischen Versicherung ist dabei nicht selten dazu geeignet, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten.

Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung vielfach auch bezahlen muss, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als sie von der Haftpflichtversicherung ansonsten widerspruchslos zugestanden werden.

Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsan-sprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Sachverständigengebühren, um nur einige zu nennen.

Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig und kompetent in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Schadensersatzforderung und Anspruchsabwehr
  • Schmerzensgeld
  • Neu- und Gebrauchtwagenkauf
  • Leasing und Finanzierung
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
    • Geschwindigkeitsverstöße
    • Abstandsdelikte
    • Rotlichtverstöße
    • Fahrzeugmängel
    • Fahrzeug-Betriebserlaubnis
    • Alkoholfahrt
    • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln, etc.
  • Verkehrsstrafrecht
    • Unfallflucht
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Nötigung; Beleidigung
    • Eingriff in den Straßenverkehr
    • Körperverletzung
    • Trunkenheits- und/oder Rauschmittelfahrten
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
    • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
    • Kennzeichenmißbrauch
  • Verkehrsverwaltungsrecht
    • Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)
  • Forderungen aus Versicherungsverträgen
    • Haftpflicht und Kasko

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.