Schadensersatzrecht
Schäden sachgerecht regulieren
Wer einen anderen schädigt, ist in der Regel zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
Das Schadensersatzrecht gehört in den Bereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Dies ist auch der Grund, warum in diesem Fall Privatpersonen nicht mehr frei darüber disponieren können, wie dies an sich im Zivilrecht der Fall ist.
Im Schadensersatzrecht geht es vorrangig um den Ausgleich eines Schadens, für den jemand in die Verantwortung genommen wird.
Die Ansprüche auf Schadensersatz können individuell sehr unterschiedlich sein und decken einen weiten Bereich des alltäglichen Lebens ab.
Ein typisches Beispiel ist sicher der Verkehrsunfall, in den man -unverschuldet, verschuldet oder mitverschuldet- verwickelt wird.
Schadensersatz kann aber auch zur Diskussion stehen, wenn eine vertragliche Pflicht verletzt wird (Arzthaftung, Reise-mangel, fehlerhafte Reparatur, etc.) oder wenn ein Hauseigen-tümer im Winter seiner Streu- und Räumpflicht nicht nachkommt und dadurch jemandem ein Schaden entsteht.
Schadensersatz aus der Amtshaftung kommt immer dann in Betracht, wenn ein Bürger durch eine behördliche Amtshandlung geschädigt wird.
Dies sind nur einige wenige Beispiele für Haftpflichtfälle, die sehr unterschiedliche Lebensbereiche betreffen können.
Unsere Kanzlei berät Sie gern in allen Fragen, bei denen Sie in die Haftung genommen werden sollen, weil Sie eventuell einen Schaden verursacht haben.
Besprechen Sie Ihren konkreten Fall zunächst mit uns, bevor Sie sich auf die Sache einlassen, um einen finanziellen Schaden bei Ihnen zu verhindern oder zu vermindern.
Sprechen Sie auch mit uns, wenn Sie einen eigenen Schaden gegenüber einem anderen Verursacher durchsetzen wollen.
Hier kommt es oft auf eine genaue Argumentation und Beweisführung an.
Typische Gründe für Auseinandersetzungen:
- Haftpflichtversicherung
- Kaufvertrag
- Verkehrsunfall
- Vorvertragliches Schuldverhältnis
- Schlägerei
- Straßenverkehrsrecht
- Arzthaftung
- Ärztlicher Kunstfehler
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.