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Forderungseinzug

Setzen Sie Ihr gutes Recht durch!

Recht zu haben und Recht durchzusetzen sind leider oft „zwei Paar Schuhe“.

Selbst wenn Sie einen Titel vor Gericht haben erwirken können, bestehen oft weitere Probeleme bezüglich der tatsächlichen Realisierung Ihrer Forderungen.

Ein Vorgehen nach „Schema F“, wie es leider immer wieder von einigen Inkassounternehmen angewandt wird, ist nicht immer zielführend.

Da es keine festen Regeln dafür gibt, welche Vollstreckungs-maßnahmen und -verfahren in welcher Situation am geeignetsten sind, ist umso mehr Erfahrung gefragt, die Ihnen nur ein Rechtsanwalt bieten kann.

In unserer Kanzlei legen wir Wert auf einen den individuellen Sachverhalt speziell berücksichtigenden Forderungseinzug. Je nach Informationsstand über den Schuldner kommen ver-schiedene Verfahren in Betracht.

Die reine Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher ist oft nicht optimal geeignet, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, denn dessen Bearbeitung dauert mitunter Monate.

Speziell bei Schuldner-Firmen kann dieser lange Zeitraum zum Forderungsausfall führen, wenn z.B. zwischenzeitlich Insol-venzantrag gestellt wurde.

Der reine Zwangsvollstreckungsauftrag empfiehlt sich nur, wenn keine weiteren Informationen über den Schuldner vorliegen.

Die Forderungspfändung ist für den Gläubiger als Zwangsvoll-streckungsinstrument unter anderem dann interessant, wenn die Schuldner Unternehmen sind.

Ist z.B. ein Kunde oder Auftraggeber des Schuldners bekannt, so kann man die Forderung der Schuldnerfirma direkt bei diesem Geschäftspartner pfänden.

Ebenfalls interessant ist die Pfändung eines Bankkontos des Schuldners. Zur Beschleunigung des Verfahrens, kann bei dem Amtsgericht ein vorläufiges Zahlungsverbot erwirkt werden. Dies bedeutet, der Drittschuldner (Bank des Schuldners) darf bis zum Erlass des Pfändungsbeschlusses nicht mehr an den Schuldner zahlen. Ein solches Zahlungsverbot wirkt bei Schuldnerfirmen oft Wunder, da diese dann zuweilen auch keine Löhne mehr auszahlen können, bis die zur Vollstreckung gebrachte Forderung bedient wurde.

Auch die Pfändung von Arbeitslohn verspricht oftmals Erfolg.

Wir engagieren uns für die Beitreibung Ihrer Forderungen:

  • Bundesweiter Forderungseinzug
  • Schuldnerermittlung (auch in Kooperation mit Detekteien)
  • Schuldnerermittlung über führende Datenbanken
  • Vereinbarung von Ratenzahlungsmodalitäten
  • Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel
  • Insolvenzverfahren (Forderungsanmeldung, etc.)

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.