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Führerschein

Erteilung und Entziehung

Der Führerschein ist im Laufe der Jahrzehnte nicht nur immer teurer geworden und stellt immer höhere Anforderungen an künftige Fahrzeugführer. Er ist auch immer stärker gefährdet, wenn der Inhaber sich nicht entsprechend den Straßen-verkehrsregeln verhält.

Eine Vielzahl von Übertretungen der Straßenverkehrsregeln kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Und die Entziehung der Fahrerlaubnis oder auch ein befristetes Fahrverbot für den Betroffenen bzw. den Beschuldigten kann weit reichende Folgen haben – bis zum Verlust des Arbeitsplatzes.

Aus diesem Grund ist es extrem wichtig, dass sich jeder, dem der „Führerschein abgenommen“ werden soll, sofort um juristische Unterstützung bemüht.

Ein Rechtsanwalt kann nicht nur Akteneinsicht fordern, sondern auch dazu beitragen, das Strafmaß – sprich: die Dauer der Entziehung oder des Fahrverbots im Sinne des Mandanten zu beeinflussen.

Generell gilt es zwischen

  • Fahrverbot und
  • Fahrerlaubnisentzug

zu unterscheiden.

Mit Fahrverbot (gilt auch für Mofas!) geahndet werden beispiels-weise Vergehen wie grobe Geschwindigkeitsübertretungen, Verstöße gegen den Sicherheitsabstand, gefährliches Überholen und Spurwechsel sowie so genannte qualifizierte Rotlicht-verstöße (mehr als 1 sec. Rotlicht) und natürlich Trunkenheits-fahrten mit mehr als 0,5 Promille BAK (Blutalkohol-konzentration).

Hier können nur in diversen Fällen Ausnahmen erreicht werden, beispielsweise, damit ein Berufskraftfahrer im LKW noch seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Nach der Fahrverbotszeit erhält man den Führerschein automatisch wieder zurück.

Ein Fahrerlaubnisentzug dauert grundsätzlich länger als sechs Monate.

Der Führerschein muss danach neu beantragt werden und es gelten dieselben Vorschriften wie bei der Ersterteilung.

Unter gewissen Voraussetzungen muss eine neue theoretische und praktische Prüfung zur Wiedererlangung abgelegt werden.

Diese wenigen Beispiele zeigen bereits, wie komplex und umfassend dieser Bereich ist. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten und vertreten zu lassen.

Unsere Kanzlei steht Ihnen auch in Fragen des Führer-scheinrechtes bereit und wird Ihnen auf Wunsch alle wichtigen Fragen beantworten.

Eine generelle Erklärung an dieser Stelle erachten wir nicht als sinnvoll, da viele individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen, um Sie seriös zu beraten.

Dies möchten wir lieber persönlich tun.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie unter anderem in folgenden Bereichen rund um den Führerschein:

  • Trunkenheitsfahrt
  • Drogenfahrt
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • MPU – Medizinisch-psychologische Untersuchung
  • Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg)
  • Ersatzführerschein
  • Umstellung eines alten Führerscheins
  • EU-Führerscheinrecht

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.