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Arbeitsrecht

- Arbeit und Recht - zwei die zusammengehören

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen.

Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer endgültigen Auseinandersetzung kommt.

Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung, wenn es um die Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen geht.

Das Arbeitsrecht zeichnet sich insofern durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Mandanten manchmal mit der unnachgiebigen gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht unbedingt gedient ist.

Anzustreben sind vielmehr oftmals praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten -im bestehenden Arbeitsver-hältnis oder anderweitig- eröffnen.

Aus Sicht der Arbeitgeber besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört oft der Wunsch, für langjährige Mitarbeiter eine Lösung zu finden, die für beide Seiten eine so genannte Win-Win-Situation herstellt. Das heißt, es gilt die unterschiedlichen Interessen – ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsräten – zu eruieren. In der Folge müssen diese mit den rechtlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um ein trag-fähiges Ergebnis zu finden.

Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen könnten sich vermeiden lassen, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen angemessen gestalterisch be-rücksichtigt würden.

Auch dabei steht unsere Kanzlei den Mandanten gerne beratend zur Seite.

Erforderlichenfalls stehen wir Ihnen aber natürlich auch gerne zur Seite, wenn es darum geht, Ihren Rechten aus dem Arbeitsverhältnis bei Gericht Gehör zu verschaffen.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen
  • Abmahnungen
  • Lohn und Gehalt
  • Abfindungen
  • Arbeitszeugnis
  • Überstunden
  • Schadensersatz
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Mobbing
  • Konventionalstrafen
  • Wettbewerbsverbote

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.