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Vertragsrecht

Oft eine brisante Angelegenheit - sind Verträge wirklich immer einzuhalten?

Das allgemeine Zivilrecht ist sehr vielgestaltig. Es reicht von der mangelhaften Leistung eines Handwerkers über das gekaufte, aber fehlerhafte Gerät und den typischen Verkehrsunfall bis zu Forderungen aus einem Vertrag.

Sie als Verbraucher lesen in Verträgen immer das „Klein-gedruckte“?

Und Sie als Unternehmer kennen die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ihrer Partner im Detail?

Dann brauchen Sie möglicherweise kaum anwaltliche Beratung, wenn Sie Verträge schließen.

Aber oft sieht es in der Realität anders aus…

Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unter-nehmerischen Kontext, kann der Auslöser für einen Streit sein. Und letztlich geht es meist ums Geld.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weit reichende Ver-einbarungen treffen. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Ansprüche geraten.

Für unsere Kanzlei ist das Vertragsrecht ein besonders wichtiges Rechtsgebiet.

Wir entwickeln Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Prüfung von bereits vorhandenen Verträgen sowie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.

Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinander-setzungen:

  • Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
  • Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
  • Darlehensvertrag und Mithaftung (Bürgschaft, o.ä.) daraus
  • Werkvertrag, Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung
  • Reisevertrag, Rücktritt, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz
  • Telefondienstvertrag, Kündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.