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Strafrecht

- Den Anwalt konsultieren, bevor es zu spät ist -

Wenn sich die Führung eines Strafverfahren ankündigt, wird dieser Umstand für die davon Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und zuweilen sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige – insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.

Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahme-situation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später verschiedentlich nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits anläßlich der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.

Wenn Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt einschalten, kann dieser oftmals verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden; vielfach kann zumindest eine geringere Sanktion erreicht werden.

Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangs-maßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.

Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen:
Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.

Dies gilt nicht nur bei Verkehrsstrafsachen und damit einhergehenden Verkehrsordnungswidrigkeitensachen, sondern grundsätzlich auch in allen anderen strafrechtlichen Ange-legenheiten.

Wir verteidigen Sie unter anderem in folgenden Gebieten des Strafrechtes :

  • Verkehrsstrafsachen und ggf. nachfolgende Ordnungswidrigkeitensachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
    • Hausfriedensbruch
    • Vortäuschen einer Straftat, etc.
  • Falsche uneidliche Aussage und Meineid
  • Falsche Verdächtigung
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, etc.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.