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Haftpflichtrecht

Wenn andere zu Schaden kommen

Wer andere schädigt, ist in der Regel dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen und unter Umständen sogar Schmerzensgeld zu zahlen.

Es geht dabei nicht nur um Haftpflichtfälle nach Verkehrs-unfällen. Eine Haftpflicht kann auch nach Haushaltsunfällen oder Berufsunfällen entstehen.

Einen Sonderfall nimmt die so genannte Arzthaftung ein. Der Grenzbereich zwischen Medizin und Recht ist ein sehr komplexes Gebiet, das ohne kompetente juristische Beratung selten zu einem Erfolg bei betroffenen Patienten führt.

Ebenfalls ein sehr spezielles Rechtsgebiet ist die Haftung von Gutachtern, denn auch hier kommt es mitunter zu folgen-schweren Schäden.

Da viele Haftpflichtfragen am Ende über eine Versicherung abgewickelt werden, ist eine solide Kenntnis des zugehörigen Versicherungsrechts unabdingbar.

Wir betreuen unter anderen folgende Bereiche des Haft-pflichtrechts

  • Haftpflichtschäden im Straßenverkehr
  • Körperverletzungen
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
  • tätliche Angriffe
  • Berufshaftpflichtschäden

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.